Rechtsprechung
OLG Köln, 07.02.2008 - 6 W 12/08 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- MIR - Medien Internet und Recht
"TV-Premieren!" - Eine Programmwerbung für eine Free-TV-Premiere mit der Bezeichnung "TV-PREMIERE" ist irreführend,soweit eine Ausstrahlung im Pay-TV bereits erfolgt ist.
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Darstellung des Begriffs TV Premiere in einer Programmzeitschrift als reine sich nicht als Gegenstand einer redaktionellen Bearbeitung darstellende Sachangabe ohne wertenden Bestandteil; Maßgebliche Beurteilung einer im Wettbewerb erfolgten Maßnahme als irreführend auf ...
- Judicialis
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; UWG § 3; ; UWG § 5; ; GG Art. 5 Abs. 1
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UWG § 2 Abs. 1 Nr. 1 § 3 § 5; GG Art. 5 Abs. 1
"TV-Premiere" - Irreführende Programmwerbung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)
Bereits im Pay-TV gezeigte Spielfilme sind keine Fernsehpremiere mehr
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
Bereits im Pay-TV gezeigte Spielfilme sind keine Fernsehpremiere mehr
Verfahrensgang
- LG Köln, 17.01.2008 - 33 O 9/08
- OLG Köln, 07.02.2008 - 6 W 12/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 404
- MIR 2008, Dok. 151
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.04.2005 - I ZR 314/02
Internet-Versandhandel
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2008 - 6 W 12/08
Ob eine im Wettbewerb erfolgte Angabe irreführend ist, beurteilt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Aussage auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht, wobei auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen ist, der der fraglichen Aussage die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2007, 605, 606 - Umsatzzuwachs; BGH GRUR 2005, 690, 691, 692 - Internet-Versandhandel). - BGH, 28.06.2007 - I ZR 153/04
Telefonaktion
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2008 - 6 W 12/08
Wegen der Relevanz des fraglichen Täuschungspotentials und seiner Eignung, das Marktverhalten der Gegenseite zu beeinflussen, ist die Bagatellgrenze des § 3 UWG ohne weiteres überschritten (vgl. hierzu BGH WRP 2008, 220, 223 Tz 26 - Telefonaktion). - BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04
Änderung der Voreinstellung
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2008 - 6 W 12/08
Bei einem zu weit gefassten Unterlassungsantrag ist indes im Allgemeinen anzunehmen, dass jedenfalls die mit Klage bzw. Verfügungsantrag konkret beanstandeten Verletzungshandlungen untersagt werden sollen (st. Rspr.; vgl. zuletzt etwa BGH GRUR 2007, 987, 989 Tz 23 - Änderung der Voreinstellung). - BGH, 07.12.2006 - I ZR 166/03
Umsatzzuwachs
Auszug aus OLG Köln, 07.02.2008 - 6 W 12/08
Ob eine im Wettbewerb erfolgte Angabe irreführend ist, beurteilt sich maßgeblich danach, wie der angesprochene Verkehr die beanstandete Aussage auf Grund ihres Gesamteindrucks versteht, wobei auf das Verständnis eines durchschnittlich informierten und verständigen Verbrauchers abzustellen ist, der der fraglichen Aussage die der Situation angemessene Aufmerksamkeit entgegenbringt (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2007, 605, 606 - Umsatzzuwachs; BGH GRUR 2005, 690, 691, 692 - Internet-Versandhandel).
Rechtsprechung
OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Betreuervergütung: Erhöhter Stundensatz bei einem Berufsbetreuer mit abgeschlossenem Ingenieurstudium
- Wolters Kluwer
Nutzbarkeit der durch ein Studium an einer Ingenieurhochschule erworbenen Kenntnisse für die Führung der Betreuung; Berechnung der Vergütung für die Betreuung; Anforderungen an den Anspruch auf einen erhöhten Vergütungssatz von 44 Euro
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Betreuervergütung, Keine Gleichwertigkeit einer Ausbildung an einer Ingenieurschule
- Judicialis
VBVG § 4; ; VBVG § ... 4 Abs. 1; ; VBVG § 4 Abs. 1 Nr. 1; ; VBVG § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1; ; VBVG § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2; ; FGG § 56 g Abs. 5 Satz 2; ; FGG § 27; ; FGG § 29; ; BGB § 1836 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1908 i Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de
Erhöhte Betreuervergütung nur bei Abschluss eines einschlägigen Studiengangs durch den Betreuer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Betreuervergütung bei abgeschlossenem Ingenieurstudium
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 05.11.2007 - 5 T 192/07
- OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 1888 (Ls.)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- KG, 11.04.2006 - 1 W 227/04
Vergütung des Berufsbetreuers: Ausbildung zum Diplom-Militärwissenschaftler in …
Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08
Solche Kenntnisse liegen vor, wenn sie über ein Grundwissen deutlich hinausgehen und befähigen, die Betreueraufgaben besser und effektiver zu erfüllen (vgl. KG, Beschluss vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04 m. w. N.).Im Hinblick auf diese Umstände kann entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht davon ausgegangen werden, es seien besondere, über das Allgemeinwissen hinausgehende betreuungsrelevante Kenntnisse vermittelt worden (vgl. auch Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom 27.7.2007, Az.: 8 Wx 28/07 sowie Beschluss des KG vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04).
- OLG Schleswig, 25.09.2000 - 2 W 136/00
Vergütung des Betreuers - Fortbildung und Berufserfahrung - abgeschlossene …
Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08
Dieses folgt bereits aus der Dauer der dort absolvierten Ausbildung von einem Jahr (vgl. OLG Schleswig, FamRZ 2001, 304). - OLG Naumburg, 27.07.2007 - 8 Wx 28/07
Betreuervergütung für Diplom-Agraringenieur
Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08
Im Hinblick auf diese Umstände kann entgegen der Ansicht des Landgerichts nicht davon ausgegangen werden, es seien besondere, über das Allgemeinwissen hinausgehende betreuungsrelevante Kenntnisse vermittelt worden (vgl. auch Beschluss des OLG Sachsen-Anhalt vom 27.7.2007, Az.: 8 Wx 28/07 sowie Beschluss des KG vom 11.4.2006, Az.: 1 W 227/04). - LG Duisburg, 25.06.2007 - 12 T 92/07
Anforderungen an durch eine einer abgeschlossenen Hochschulausbildung …
Auszug aus OLG Rostock, 21.02.2008 - 6 W 12/08
Der Abschluss an einer Fachhochschule ist mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule vergleichbar im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 VBVG (vgl. LG Duisburg, Az.: 12 T 92/07).
- LG Münster, 01.03.2011 - 5 T 328/10
Ein durch ein nicht betreuungsspezifisches Studium qualifizierter Berufsbetreuer …
Das Studium der Ingenieurwissenschaften ist grundsätzlich nicht darauf ausgelegt, betreuungsrelevante Kenntnisse zu vermitteln, weshalb verschiedene Gerichte die erhöhte Vergütung in solchen Fällen versagt haben (vgl. z.B. LG Stendal Beschluss vom 20.08.2008, Az. 25 T 134/08; OLG Rostock, Beschluss vom 21.02.2008, Az. 6 W 12/08; LG Dortmund Beschluss vom 12.10.2007, Az. 15 T 209/07, Blatt 71 ff. des Vergütungsheftes).Soweit in den vom Beteiligten zu 2) zitierten Fällen (OLG Rostock Beschluss vom 21.02.2008, Az. 6 W 12/08 und LG Stendal Beschluss vom 20.08.2008, Az. 25 T 134/08) anders entschieden wurde, so hält die Kammer diese nicht für vergleichbar, da es dort insbesondere um Kenntnisse der "sozialistischen Betriebswirtschaft" ging, die für einen Betreuer in der Tat wenig nützlich sein dürften.
Rechtsprechung
OLG Brandenburg, 23.05.2008 - 6 W 12/08 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten für drei Informationsfahrten zu einem Prozessbevollmächtigten am Gerichtsort
- rechtsportal.de
ZPO § 91 Abs. 1 S. 1; GKG -KV Nr. 1812
Erstattungsfähigkeit fiktiver Reisekosten für drei Informationsfahrten zu einem Prozessbevollmächtigten am Gerichtsort - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Neuruppin, 30.10.2007 - 3 O 402/06
- OLG Brandenburg, 23.05.2008 - 6 W 12/08
Papierfundstellen
- MDR 2009, 174
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OLG München, 28.02.2007 - 11 W 2796/06
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2008 - 6 W 12/08
Erstattungsfähig sind danach Verkehrsanwaltskosten bis zur Höhe der fiktiven Reisekosten, die entstanden wären, wenn die Partei einen Prozessbevollmächtigten an ihrem Wohnort beauftragt hätte (so auch OLG München - 11 W 2796/06 - 28. Februar 2007).Der Senat hält es für angemessen, im Wege einer weiteren Fiktion die Partei, die einen Verkehrsanwalt an ihrem Wohnsitz und einen Prozessbevollmächtigten in der Nähe des Gerichtsortes eingeschaltet hat, so zu behandeln wie eine Partei, die einen Prozessbevollmächtigten an ihrem Wohnsitz beauftragt hat (so auch OLG München, Beschluss vom 28.2.2007, 11 W 2796/06, OLGR 2007, 966).
- BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02
Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2008 - 6 W 12/08
Im Allgemeinen handelt es sich um notwendige Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder -verteidigung, wenn eine vor einem auswärtigen Gericht klagende oder verklagte Partei einen an ihrem Wohnsitz oder Geschäftsort ansässigen Rechtsanwalt mit ihrer Vertretung beauftragt (BGH NJW 2003, 898 - Auswärtiger Rechtsanwalt II). - BGH, 11.11.2003 - VI ZB 41/03
Verfahrensrecht - Zuziehung eines Rechtsanwaltes
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2008 - 6 W 12/08
Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, sind dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO , soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2003, VI ZB 41/03; Beschluss vom 13.05.2004, I ZB 3/04, jeweils zitiert nach [...]). - BGH, 13.05.2004 - I ZB 3/04
Erstattungsfähigkeit der Kosten eines unterbevollmächtigten Rechtsanwalts
Auszug aus OLG Brandenburg, 23.05.2008 - 6 W 12/08
Die Kosten eines Unterbevollmächtigten, der für den am Wohn- oder Geschäftsort der Partei ansässigen Rechtsanwalt Termine beim Prozessgericht wahrnimmt, sind dann notwendige Kosten der Rechtsverteidigung im Sinne von § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO , soweit durch die Tätigkeit des Unterbevollmächtigten erstattungsfähige Reisekosten des Hauptbevollmächtigten erspart werden, die ansonsten bei der Wahrnehmung des Termins durch den Hauptbevollmächtigten entstanden wären (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2003, VI ZB 41/03; Beschluss vom 13.05.2004, I ZB 3/04, jeweils zitiert nach [...]).